
Verkaufsbedingungen und Konditionen
Im Folgenden werden die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Globestock Safety aufgeführt. Wenn individuelle Vereinbarungen bestehen (gültig und von beiden Parteien unterzeichnet), geht die individuelle Vereinbarung den folgenden Bedingungen vor:
BEDINGUNGEN
1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Werktag: ein Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Maßgeschneiderte Waren: Waren, die nicht in der Preisliste aufgeführt oder enthalten sind.
Globestock: Globestock Limited, ein in England eingetragenes Unternehmen mit der eingetragenen Nummer 01641128 und der eingetragenen Anschrift Unit 6 Mile Oak Industrial, Estate, Maesbury Road, Oswestry, Shropshire, SY10 8GA.
Datum des Beginns: das Datum, an dem Globestock die Bestellung des Kunden annimmt.
Bedingungendie in den Paragraphen 1 bis 16 (einschließlich) aufgeführten Bedingungen und Konditionen.
Vertragder Vertrag zwischen Globestock und dem Kunden über den Verkauf und den Kauf der Waren in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen.
Kunde: Der Kunde von Globestock, der in der Korrespondenz zu diesen Bedingungen genannt wird.
Datum des Versands: das zuletzt zwischen dem Kunden und Globestock mitgeteilte Versanddatum, das in Übereinstimmung mit Klausel 4 ist:
(a) das in der Bestellung des Kunden angegebene Versanddatum;
(b) das in der Auftragsbestätigung von Globestock angegebene Versanddatum; oder
(c) jedes andere zwischen dem Kunden und Globestock schriftlich vereinbarte Datum.
Lieferort: die Adresse für die Lieferung der Waren, die Globestock in einem bestimmten Auftrag mitgeteilt wurde.
Ereignis höherer GewaltEreignisse, Umstände oder Ursachen, auf die eine Partei keinen Einfluss hat.
WarenAuffang- und Lastaufnahmemittel zusammen mit allen anderen Waren, die Globestock dem Kunden zum Verkauf anbietet, unabhängig davon, ob sie in der Preisliste aufgeführt sind, ob es sich um Sonderanfertigungen handelt oder ob sie anderweitig im Auftrag des Kunden hergestellt und/oder beschafft wurden.
Rechte an geistigem EigentumPatente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte sowie verwandte und verwandte Schutzrechte
Rechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken, Geschäftsbezeichnungen und Domänennamen, Rechte an Aufmachungen und Handelsmarken
Geschmacksmuster, den Geschäftswert und das Recht, wegen unerlaubter Vervielfältigung oder unlauteren Wettbewerbs zu klagen, Rechte an Geschmacksmustern, Datenbankrechte, Rechte an
vertrauliche Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse) zu verwenden und deren Vertraulichkeit zu wahren sowie alle anderen
Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, einschließlich aller Anwendungen und Rechte
Verlängerungen oder Erweiterungen von Rechten zu beantragen und gewährt zu bekommen, sowie Rechte zur Inanspruchnahme der Priorität von Rechten und allen ähnlichen oder
gleichwertige Rechte oder Formen des Schutzes, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden.
Bestellungeine Bestellung der Waren durch den Kunden in Übereinstimmung mit Klausel 4.
Preis: außer in Bezug auf Sonderanfertigungen der Preis für die Waren auf der Grundlage der zuletzt gültigen Preisliste.
Die Preislisteeine Liste der Waren mit den geltenden Preisen, die Globestock dem Kunden zur Verfügung stellt
auf Anfrage.
Gewährleistungsfristwie in Abschnitt 7.1 dargelegt.
Festgelegte Währung: Eine andere Währung als das Pfund Sterling, in der der Kunde gemäß Klausel 10.7 fakturiert wird
wie zwischen den Parteien von Zeit zu Zeit vereinbart.
2 DOLMETSCHEN
2.1 ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung.
Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassen wurden.
oder gesetzliche Bestimmungen in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung;
2.2 eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
Persönlichkeit)
2.3 Jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder einen ähnlichen Ausdruck eingeleitet wird, gilt als
zur Veranschaulichung dienen und den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht einschränken; und
2.4 Ein Verweis auf Schriftlichkeit schließt Faxe und E-Mails ein.
3 INKRAFTTRETEN UND LAUFZEIT
3.1 Diese Bedingungen sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen geeignet. Die Parteien handeln
im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit miteinander zu tun haben. Dementsprechend sind die britischen Verbraucherschutzvorschriften in
insbesondere das Gesetz über die Rechte der Verbraucher von 2015, findet keine Anwendung. Wenn der Kunde diesen Vertrag nicht im Rahmen einer
dann sollte er sich unverzüglich mit Globestock in Verbindung setzen und Globestock wird ihm eine Alternative anbieten.
Vereinbarung.
3.2 Dieser Vertrag beginnt an dem Tag, an dem Globestock den Auftrag des Kunden annimmt.
4 ANORDNUNGEN
4.1 Aufträge müssen schriftlich und in Übereinstimmung mit Klausel 4.3 erteilt werden. Globestock kann annehmen oder ablehnen
Aufträge nach eigenem Ermessen. Globestock kann nach eigenem Ermessen nachträgliche Änderungen an einem Auftrag akzeptieren, indem es
den Kunden.
4.2 Nach Annahme einer Bestellung stellt Globestock eine Auftragsbestätigung aus, veranlasst die Lieferung der
Waren gemäß Klausel 6 und teilt dem Kunden das voraussichtliche Versanddatum mit.
4.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm aufgegebenen Bestellungen vollständig sind und
genau. Der Kunde wird Globestock alle notwendigen Informationen über die Waren geben, die Globestock
um jeden Auftrag zu erfüllen, insbesondere, aber nicht ausschließlich:
4.3.1 den Lieferort für die Bestellung;
4.3.2 wenn der Anlieferungsort und/oder der Zugang zum Anlieferungsort aus irgendeinem Grund zum Entladen ungeeignet ist;
4.3.3 wenn es sich bei den Waren um Sonderanfertigungen handelt, eine hinreichend klare Spezifikation, die es Globestock ermöglicht, eine
Kostenvoranschlag für die Herstellung oder Änderung vorhandener Waren zur Erfüllung der Spezifikation;
4.3.4 Hindernisse für eine sichere Lieferung der Waren in Anbetracht der Beschaffenheit der Waren;
4.3.5 gewünschtes Versanddatum; und
4.3.6 geltende Öffnungszeiten und Zeiten, zu denen die Annahme der Lieferung erschwert sein kann.
4.4 Bei oder nach der Annahme oder dem Versand eines Auftrags (nach dem Ermessen von Globestock, sofern nicht anders
vereinbart), stellt Globestock die Rechnung(en) zur Zahlung durch den Kunden gemäß Klausel 10 aus.
5 DIE WAREN
5.1 Alle von Globestock erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen oder
Die in den Katalogen oder Broschüren von Globestock enthaltenen Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine
eine ungefähre Vorstellung von den in ihnen beschriebenen Waren. Sie sind weder Teil des Vertrages noch haben sie irgendeine vertragliche
Kraft.
5.2 Globestock behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren nach eigenem Ermessen zu ändern, insbesondere aber
ohne Einschränkung, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist.
5.3 Soweit Waren nach einer vom Kunden gelieferten Spezifikation hergestellt werden, ist
Der Kunde stellt Globestock von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei.
(einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Rufschädigung sowie aller Zinsen, Bußgelder und
Rechtskosten und andere angemessene Kosten und Auslagen), die Globestock im Zusammenhang mit einem Anspruch erleidet oder entstehen
gegen Globestock wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum eines Dritten, die sich aus der
oder in Verbindung mit der Verwendung einer solchen Spezifikation durch Globestock. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
6 LIEFERUNG
6.1 Wenn vereinbart wird, dass Globestock für die Lieferung der Waren verantwortlich ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Klausel 6
gelten.
6.2 Globestock stellt sicher, dass jeder Warenlieferung eine Packliste beiliegt, aus der die
Auftragsnummer, Menge, Code und Beschreibung der Waren (einschließlich der Seriennummer(n) der Waren),
(falls zutreffend), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die betreffende Bestellung in Raten geliefert wird,
den Restbetrag der noch zu liefernden Waren.
6.3 Globestock wird sich bemühen, die Waren am oder vor dem Versanddatum an den Lieferort zu versenden.
6.4 Die Lieferung ist mit dem Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort abgeschlossen.
6.5 Alle Versandtermine sind Schätzungen, ungefähre Angaben und können nicht als verlässlich angesehen werden. Die Uhrzeit und/oder das Datum der Lieferung
ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Globestock haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung von Waren, die durch folgende Umstände verursacht werden:
6.5.1 ein Ereignis höherer Gewalt; oder
6.5.2 das Versäumnis des Auftraggebers, Globestock angemessene Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen zu erteilen
die für die Lieferung der Waren relevant sind.
6.6 Globestock haftet nicht für die Nichteinhaltung von Lieferfristen, soweit diese Nichteinhaltung auf folgende Umstände zurückzuführen ist
von:
6.6.1 ein Ereignis höherer Gewalt; oder
6.6.2 das Versäumnis des Kunden, Globestock angemessene Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen zu erteilen
die für die Lieferung der Waren relevant sind; oder
6.6.3 wenn der Kunde oder eine Person am Lieferort die Lieferung von Waren verweigert.
6.7 Wenn der Kunde Globestock keine ausreichenden Lieferanweisungen oder sonstige Anweisungen erteilt, die
für die Lieferung der Waren relevant sind und folglich:-
6.7.1 zusätzliche Lieferkosten anfallen; und/oder
6.7.2 Güter beschädigt sind; und/oder
6.7.3 alle anderen Kosten von Globestock übernommen werden;
dann kann Globestock nach eigenem Ermessen dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen, und der Kunde erklärt sich hiermit bereit, alle Kosten zu übernehmen
und die Kosten, die Globestock dadurch entstanden sind.
6.8 Globestock kann Aufträge in Teilbeträgen liefern. Der Kunde kann eine Teillieferung nicht stornieren aus folgenden Gründen
einen Lieferverzug oder einen Mangel an einer anderen Teilleistung.
6.9 Der Kunde muss die Waren so bald wie möglich nach der Lieferung prüfen und Folgendes mitteilen
Globestock über alle beschädigten Waren zu informieren. Die Annahme eines Auftrags durch den Auftraggeber erfolgt nach Ablauf von
drei Werktage nach der Lieferung; danach ist Globestock nicht verpflichtet, Ersatz zu liefern oder die Kosten zu erstatten
beschädigte Waren in Bezug auf diese Bestellung.
7 QUALITÄT, GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, RÜCKGABE UND NEUZERTIFIZIERUNG
7.1 Globestock garantiert in Bezug auf unbenutzte Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Versanddatum, dass die Waren:
7.1.1 in allen wesentlichen Aspekten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen; und
7.1.2 frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern sein.
7.2 Vorbehaltlich der Klausel 7.3, wenn:
7.2.1 der Kunde Globestock während der Gewährleistungsfrist innerhalb von 14 Werktagen schriftlich benachrichtigt
der Entdeckung, dass einige oder alle Waren nicht mit den in Klausel 7.1 genannten Garantien übereinstimmen; und
7.2.2 Globestock wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Waren zu prüfen; und
7.2.3 der Kunde (wenn er von Globestock dazu aufgefordert wird) diese Waren an den Geschäftssitz von Globestock zurückgibt
die Kosten des Kunden;
dann wird Globestock nach eigenem Ermessen alle Waren, die sich als mangelhaft erweisen, reparieren oder ersetzen oder den Preis für
die mangelhaften Waren in vollem Umfang zu ersetzen oder eine Gutschrift auf das Konto des Kunden bei Globestock vorzunehmen.
7.3 Globestock haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 7.1 genannten Garantien durch die Waren, wenn:
7.3.1 die Waren nach der Mängelrüge gemäß Ziffer 7.2 weiter verwendet werden;
7.3.2 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde oder ein Dritter die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Globestock nicht befolgt hat
schriftliche Anweisungen für die Lagerung, den Transport, die Inbetriebnahme, die Installation, die Verwendung und die Wartung der Waren und
(falls es keine gibt) die gute Handelspraxis in diesem Bereich;
7.3.3 eine Änderung oder Reparatur dieser Waren ohne die schriftliche Zustimmung von Globestock erfolgt;
7.3.4 der Mangel durch normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Lagerung oder Bearbeitung entstanden ist
Bedingungen;
7.3.5 das Prüfzeugnis aus irgendeinem Grund nicht mehr gültig ist;
7.3.6 der Kunde unterlässt es, Dritte über die korrekte und ordnungsgemäße Verwendung der Waren zu informieren, und es entstehen Schäden
als Folge eines solchen Versagens;
7.3.7 die Waren von ihrer Beschreibung abweichen, weil Änderungen vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen
gesetzliche oder regulatorische Anforderungen; oder
7.3.8 die Waren vom Kunden oder einem Dritten in dem Wissen gekauft werden, dass diese Waren
aus zweiter Hand gekauft wurden und nicht von Globestock oder einem von Globestock zugelassenen Service-Agenten erneut geprüft worden sind.
7.4 Globestock haftet dem Kunden gegenüber nur, wenn die Waren nicht den in Klausel
7.1 ist wie in dieser Klausel 7 beschrieben.
7.5 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit dies zulässig ist
vom Gesetz her vom Vertrag ausgeschlossen.
7.6 Die Bedingungen des Vertrags gelten für alle von Globestock gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.
7.7 Rückgabe von Waren
7.8 Globestock kann nach eigenem Ermessen zurückgegebene Waren in zufriedenstellendem Zustand annehmen.
7.8.1 Falls der Kunde Waren zurückgeben möchte, muss er schriftlich beantragen, dass
Globestock akzeptiert eine Rücksendung von Waren vorläufig nach einer Besichtigung und, wenn Globestock eine solche vorläufig akzeptiert
Waren, so hat der Kunde sie Globestock an die von Globestock mitgeteilte Adresse zu liefern, und zwar an der
Kosten.
7.8.2 Nach der Inspektion der Waren und wenn sich die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand befinden, gibt Globestock
dem Konto des Kunden eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises dieser Waren (zum Zeitpunkt der Lieferung dieser Waren).
ursprünglich vom Kunden erworben) abzüglich:
(a) eine Wiedereinlagerungsgebühr (je nach Produkttyp - Einzelheiten auf Anfrage); und
(b) alle mit der Ausstellung neuer oder der Ersetzung von Sicherheitsbescheinigungen verbundenen Kosten.
Das Eigentum an diesen Waren geht unmittelbar mit der Ausstellung des Kredits auf Globestock über.
7.8.3 Wenn sich die Waren aus irgendeinem Grund (nach dem Ermessen von Globestock) nicht in einem zufriedenstellenden Zustand befinden, sind diese Waren
werden an den Kunden zurückgegeben, und das Eigentum an diesen Waren verbleibt beim Kunden oder (nach Wahl von Globestock) bei Globestock.
Diskretion) Globestock kann die Waren verschrotten und dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
7.9 Service und Rezertifizierung (Kunde)
7.9.1 Wenn ein Prüfzertifikat aus irgendeinem Grund in Bezug auf eine Ware abläuft, muss der Kunde (auf seine Kosten)
des Kunden) diese Waren an eine von Globestock zugelassene Servicestelle zurücksenden, um sie gemäß den Bestimmungen dieses
Klausel 7.99 Alle Waren, die nicht bei einer von Globestock zugelassenen Servicestelle gewartet werden können, sollten zurückgeschickt werden
Globestock, wobei Globestock nach Erhalt der Ware diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums prüfen wird.
Waren und eine Aufschlüsselung der Kosten, die dem Kunden für die Demontage, Wartung, Neuzertifizierung und Rücksendung dieser Waren entstehen
und alternativ die mit der Entsorgung dieser Waren verbundenen Kosten ("Leistungsangebot"). Nach Erhalt des
Dienstleistungsangebot, muss der Kunde entweder:
(a) den Kostenvoranschlag bestätigen, woraufhin Globestock mit der Zustellung der Rücksendung beginnt
Waren, stellen ein Service-Test-Zertifikat aus und liefern die Waren gemäß dem Serviceangebot und in
in Übereinstimmung mit Klausel 4; oder
das Dienstleistungsangebot ablehnen, woraufhin Globestock die Waren auf Kosten der Kunden entsorgen wird.
den Kunden.
(b) Bestätigt der Kunde das Serviceangebot nicht innerhalb von 10 Werktagen, kann Globestock
nach eigenem Ermessen das Serviceangebot als abgelehnt behandeln und die zurückgesandten Waren zu den folgenden Bedingungen entsorgen
Kosten des Auftraggebers.
8 TITEL UND RISIKO
8.1 Das Risiko für die Waren geht auf den Kunden über, je nachdem, ob der Kunde die Waren abholt oder ob die Lieferung
mit Globestock vereinbart worden ist. Wenn der Auftraggeber die Lieferung veranlasst, geht die Gefahr mit der Abholung der Ware über.
Waren aus den Räumlichkeiten von Globestock. Wünscht der Kunde, dass die Waren während des Transports versichert werden, so muss dies
durch den Kunden veranlasst. Wenn die Parteien die Lieferung der Waren durch Globestock vereinbart haben, geht das Risiko für die Waren
geht mit dem Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort über.
8.2 Das Eigentumsrecht an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn Globestock die vollständige Zahlung (in bar oder als verrechnete Zahlung) erhalten hat.
Geldmittel) und die Lieferung erfolgt ist oder der Kunde die Waren weiterverkauft, in welchem Fall das Eigentum an den Waren
geht zu dem in Abschnitt 8.4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
8.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
8.3.1 die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie jederzeit verfügbar sind
als Eigentum von Globestock identifizierbar;
8.3.2 keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu entfernen, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen;
MP2a-F04/221122
8.3.3 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zu ihrem vollen Preis zu versichern von
das Datum der Lieferung;
8.3.4 Globestock unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Abschnitt 13.1.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
8.3.5 Globestock alle Informationen über die Waren zu geben, die Globestock von Zeit zu Zeit benötigt.
8.4 Vorbehaltlich der Klausel 8.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen oder verwenden (jedoch
nicht anders), bevor Globestock die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch weiterverkauft, bevor
geht das Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs von Globestock auf den Kunden über.
durch den Kunden erfolgt.
8.5 Wenn vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden eines der folgenden Ereignisse eintritt
in Klausel 13.1 aufgeführt sind, dann, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Globestock hat:
8.5.1 das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, erlischt
sofort; und
8.5.2 Globestock kann jederzeit:
(a) den Kunden auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft wurden, unverzüglich zu liefern,
oder unwiderruflich in ein anderes Produkt integriert werden; und
(b) wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten zu betreten
wo die Waren aufbewahrt werden, um sie wiederzuerlangen.
8.6 Der Kunde erteilt Globestock, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern und Beauftragten unwiderruflich die Genehmigung, alle Räumlichkeiten zu betreten
des Kunden (auch mit Fahrzeugen), um sich davon zu überzeugen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt
in Klausel 8.3, und die Rücknahme von Waren, deren Eigentum nicht auf den Kunden übergegangen ist.
8.7 Globestock kann jederzeit nach der Lieferung beschließen, das Eigentum an den Waren auf den Kunden zu übertragen; in diesem Fall
hat der Kunde den Preis unverzüglich an Globestock zu zahlen.
9 PRODUKTRÜCKRUFE
9.1 Globestock kann von Zeit zu Zeit Produktrückrufmitteilungen herausgeben. Nach Erhalt einer Rückrufmitteilung von
Globestock, so ist der Kunde verpflichtet, einer solchen Mitteilung nachzukommen.
10 PREIS UND ZAHLUNG
10.1 Der Kunde hat die Waren gemäß dieser Klausel 8 zu bezahlen.
10.2 Wünscht der Kunde eine Sonderanfertigung, so ist dies zwischen Globestock und dem Kunden zu vereinbaren.
von Fall zu Fall. Der Kunde ist verpflichtet (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde), für maßgefertigte Waren zu zahlen in
vor der Herstellung und Lieferung.
10.3 Der Preis versteht sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der Mehrwertsteuer (VAT), die der
Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Globestock zum jeweils geltenden Satz (falls zutreffend) zu bezahlen, vorbehaltlich des Eingangs
einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung.
10.4 Der Preis versteht sich ohne Lieferkosten (einschließlich Frachtkosten), die auf Anfrage mitgeteilt werden können.
10.5 Globestock kann dem Kunden den Preis der Waren zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen (falls zutreffend)
bei oder zu jedem Zeitpunkt nach Annahme eines Auftrags. Globestock stellt sicher, dass die Rechnungen die Auftragsnummer, den
Rechnungsnummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Globestock und alle Belege, die der Kunde gegebenenfalls
vernünftigerweise verlangen.
10.6 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, hat der Kunde die Rechnungen in voller Höhe in
Pfund Sterling, in frei verfügbaren Mitteln innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsmonat. Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto
schriftlich durch Globestock.
10.7 Falls Rechnungen in einer bestimmten Währung ausgestellt und bezahlt werden müssen, sollte dies
auf das auf der betreffenden Rechnung angegebene spezifische Währungskonto für Globestock.
10.8 Wenn der Kunde eine Zahlung, die er Globestock aufgrund des Vertrags schuldet, nicht bis zum Fälligkeitsdatum für
Zahlung, dann ohne Einschränkung der Rechtsmittel von Globestock gemäß Klausel 13:
10.8.1 der Kunde zahlt für den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4% pro Jahr über dem Bank of
England Basiszinssatz. Diese Zinsen laufen ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags täglich auf.
Betrag, ob vor oder nach dem Urteil. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
10.8.2 Globestock kann alle weiteren Warenlieferungen aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.
10.9 Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Verrechnung zu zahlen.
oder Einbehaltung (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehaltungen). Globestock kann jederzeit, ohne Einschränkung
seine sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen, einen ihm geschuldeten Betrag mit einem von Globestock an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen
Kunde.
11 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1 Nichts in diesem Vertrag schränkt die Haftung von Globestock ein oder schließt sie aus für:
11.1.1 Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder
Unterauftragnehmern (falls zutreffend);
11.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung;
11.1.3 einen Verstoß gegen die in Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen; oder
11.1.4 jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für Globestock ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
11.2 Vorbehaltlich der Klausel 11.1:
11.2.1 Globestock haftet gegenüber dem Kunden weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), noch aus Verletzung von
gesetzlichen Pflichten oder anderweitig für entgangenen Gewinn oder für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit
mit dem Vertrag; und
11.2.2 die Gesamthaftung von Globestock gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben
Vertrag, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, beschränkt sich auf
£25,000.
12 EINHALTUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE UND RICHTLINIEN
12.1 Jede Partei hält auf eigene Kosten alle Gesetze und Vorschriften ein, die sich auf ihre Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung beziehen.
Vereinbarung, die von Zeit zu Zeit geändert werden kann, und mit allen Bedingungen, die in den geltenden Lizenzen enthalten sind,
Registrierungen, Genehmigungen und Zulassungen.
12.2 Einfuhrlizenzen und Zölle/Gebühren Der Kunde ist für die Beschaffung der erforderlichen Einfuhrlizenzen verantwortlich.
Lizenzen oder Genehmigungen, die für die Verbringung der Waren in das Gebiet (falls außerhalb des Vereinigten Königreichs) erforderlich sind, oder deren
Lieferung an den Kunden. Der Kunde ist für alle Zölle, Abfertigungsgebühren und Steuern verantwortlich,
Maklergebühren und andere Beträge, die im Zusammenhang mit der Einfuhr und Lieferung der Waren zu zahlen sind.
13 BEENDIGUNG
13.1 Der Vertrag wird in Übereinstimmung mit Klausel 3 fortgesetzt. Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann entweder
Eine Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
13.1.1 die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Vertragsbestimmung begeht und (falls eine solche Verletzung behebbar ist)
diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung abstellt.
13.1.2 die andere Partei Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vorläufigen Liquidation unternimmt
oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung), die abgewickelt wird
(entweder freiwillig oder durch gerichtliche Anordnung, es sei denn, es handelt sich um eine solvente Umstrukturierung), die Einsetzung eines Konkursverwalters
die Ernennung eines seiner Vermögenswerte oder die Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, wenn der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung erfolgt,
im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung;
13.1.3 die andere Partei ihre Tätigkeit ganz oder teilweise aussetzt oder auszusetzen droht oder einstellt oder auszusetzen droht
einen wesentlichen Teil seiner Geschäftstätigkeit;
13.1.4 die Finanzlage der anderen Partei sich so weit verschlechtert, dass nach Ansicht der kündigenden Partei die
die Fähigkeit der anderen Partei, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist; oder
13.1.5 ein Wechsel der Kontrolle über den Kunden (im Sinne von Abschnitt 1124 des Körperschaftssteuergesetzes) stattfindet
Gesetz 2010).
13.2 Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, kann Globestock den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen
durch schriftliche Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde einen vertraglich geschuldeten Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt
und mindestens 14 Tage nach schriftlicher Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibt.
13.3 Die Beendigung des Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags entstanden sind.
Kündigung, einschließlich des Rechts, Schadenersatz für eine Verletzung dieses Vertrags zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.
das Datum der Beendigung.
13.4 Jede Bestimmung des Vertrages, die ausdrücklich oder stillschweigend in Kraft treten oder fortbestehen soll
bei oder nach der Beendigung in vollem Umfang in Kraft bleiben.
13.5 Wirkung der Beendigung. Bei Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, stellt Globestock die Lieferung von
Waren an den Kunden. Der Kunde ist berechtigt, die in seinem Besitz verbliebenen Waren für die
die Dauer der für diese Waren geltenden Gewährleistungsfrist.
14 COMPLIANCE BEI DER KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
14.1 In Übereinstimmung mit seinen allgemeinen Verpflichtungen gemäß Klausel 12 ist der Kunde verpflichtet:
14.1.1 alle geltenden Gesetze, Satzungen, Vorschriften und Kodizes zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten
einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bribery Act 2010 (Relevante Anforderungen).
14.1.2 sich nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen zu beteiligen, die eine Straftat nach Abschnitt 1, 2 oder 6 darstellen würden
des Bribery Act 2010, wenn diese Tätigkeit, Praxis oder Verhaltensweise im Vereinigten Königreich durchgeführt worden wäre.
14.1.3 die Anti-Korruptionspolitik von Globestock in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten (Relevant
Politiken).
15 KONZERNGESELLSCHAFTEN UND RECHTE DRITTER
15.1 Globestock kann die Waren an ein Unternehmen der Gruppe liefern, als wäre es der Kunde, vorausgesetzt, dass:
15.1.1 Globestock wird über die Identität jedes Konzernunternehmens innerhalb der Gruppe des Kunden, das die Waren erhalten möchte, in Kenntnis gesetzt;
15.1.2 der Kunde bestätigt, dass jedes dieser Konzernunternehmen von den Bedingungen dieser Vereinbarung Kenntnis hat und zustimmt, diese einzuhalten, bevor Globestock die Waren an sie liefert;
15.1.3 der Kunde dafür sorgt, dass jedes dieser Konzernunternehmen die Bedingungen dieser Vereinbarung vollständig beachtet und einhält; und
15.1.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für die Handlungen, Unterlassungen und Fahrlässigkeit jedes Konzernunternehmens (einschließlich eines Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen) so verantwortlich und haftbar zu sein, als wären es seine eigenen Handlungen, Unterlassungen und Fahrlässigkeiten (einschließlich der Nichtzahlung von Geldern an Globestock, die ihm gemäß den Bedingungen dieses Vertrags oder anderweitig zustehen).
15.2 Mit Ausnahme der Konzernunternehmen und der zulässigen Rechtsnachfolger gibt dieser Vertrag Dritten keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, um eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen.
15.3 Die Rechte der Parteien zur Beendigung oder Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung sind nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig
16 ALLGEMEINES
16.1 Höhere Gewalt. Keine Partei verstößt gegen diesen Vertrag oder haftet für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Verspätung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Dauert die Verzögerung oder Nichterfüllung 8 Wochen an, kann die nicht betroffene Partei diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.
16.2 Abtretung und sonstige Geschäfte.
16.2.1 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Globestock nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise mit ihnen umgehen.
16.2.2 Globestock ist jederzeit berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu belasten, unterzuvergeben, treuhänderisch zu verwalten oder auf andere Weise zu behandeln.
16.3 Vertraulichkeit.
16.3.1 Jede Partei verpflichtet sich, während dieser Vereinbarung und nach deren Beendigung keine vertraulichen Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, den Kunden, die Kunden oder die Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, zu der die andere Partei gehört, an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist gemäß Klausel 16.3.2 zulässig. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet Gruppe in Bezug auf eine Partei diese Partei, jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft dieser Partei und jede Tochtergesellschaft einer Holdinggesellschaft dieser Partei.
16.3.2 Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(a) an seine Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen aus folgenden Gründen kennen müssen
zur Ausübung der Rechte der Partei oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
Vereinbarung. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie
die vertraulichen Informationen der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel 16.3 offenlegt; und
(b) soweit dies gesetzlich, durch ein zuständiges Gericht oder durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist
Behörde.
16.3.3 Keine Partei darf die vertraulichen Informationen einer anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte verwenden
und seine Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erfüllen.
16.4 Gesamte Vereinbarung.
16.4.1 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und löscht alle
frühere Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen,
ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.
16.4.2 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusagen oder
die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Jede Partei stimmt zu, dass sie
haben keinen Anspruch auf schuldhafte oder fahrlässige Falschdarstellung oder fahrlässige Falschaussage auf der Grundlage einer Aussage in dieser
Vereinbarung.
16.5 Änderung. Keine Änderung dieses Vertrages (mit Ausnahme der in diesem Vertrag festgelegten, die zur Vermeidung von
Zweifelsfall auch jede Änderung oder Ersetzung der Preisliste oder der Globestock-Kundenpolitik) sind wirksam, es sei denn
sie schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet ist.
16.6 Verzicht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung seitens einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das im Rahmen des Vertrags oder durch
Recht stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels.
dieses oder jedes andere Recht oder Rechtsmittel. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht die
die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
16.7 Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden,
so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Wenn eine solche
eine Änderung nicht möglich ist, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung von oder
Die Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung im Rahmen dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrages.
16.8 Bekanntmachungen.
16.8.1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und an den Sitz der Partei oder an eine andere Adresse gerichtet sein, die in den Vertragsdaten angegeben ist oder die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich zugestellt oder per vorausbezahltem Einschreiben erster Klasse oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag, einem kommerziellen Kurierdienst, per Fax oder E-Mail versandt werden.
16.8.2 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
16.8.3 Geltendes Recht. Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.
16.8.4 Gerichtsstand. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche
die Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben.







